25. Juni 2020

Barrierefreiheit im Netz: Inhalte für alle zugänglich aufbereiten

Zwei lächelnde Frauen, eine davon mit Sehbehinderung
Quelle
Aktion Mensch e.V.

Online-Shopping und Online-Banking betreiben, Serien, Filme und Musik streamen, Podcasts hören, Nachrichten lesen, Mails schreiben und sich in sozialen Netzwerken austauschen - das Internet ist ein bunter Ort mit einer Fülle an Informationen und Aktivitäten geworden. Das Schöne dabei: Im Web sind alle Nutzer gleich. Zumindest theoretisch und solange die Diskussion zum Thema Netzneutralität nicht zu bedeutenden Änderungen führt. Netzneutralität liegt laut Bundesnetzagentur vor, „wenn der gesamte Verkehr in einem Netz gleich (neutral) behandelt wird, unabhängig von Inhalt, Anwendung, Dienst, Absender sowie Empfänger.“ Es ist also (noch) egal, wer wie welchen Datenverkehr in Gang setzt.

Vor allem Menschen mit Behinderung werden ausgegrenzt

Doch obwohl das Internet an seiner Basis so aufgebaut ist, dass alle Menschen es unabhängig von den gewählten Geräten und Programmen, ihrer Sprache, Kultur oder dem Zugangsort verwenden können, gibt es dennoch oft noch Beschränkungen, die manche Mitmenschen von der Nutzung ausgrenzen. Vor allem Personen mit Behinderung, beispielsweise bei starker Sehschwäche oder Blindheit, können Inhalte nicht immer richtig einsehen oder überhaupt öffnen. Um das Web von Barrieren zu befreien, wurden daher bereits 1999 die ersten international anerkannten Richtlinien für den Zugang zu Internet-Inhalten vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht. In Deutschland gehört unter anderem die Aktion Mensch zu den treibenden Kräften dieser Entwicklung. Hier geht's zu ihrer Seite.

Teilhabe und Partizipation aller sichern

Ein barrierefreies Internet umfasst Web-Angebote, die unabhängig von physischen oder kognitiven Fähigkeiten aufgerufen werden können und auch in technischer Hinsicht keine Hürden darstellen. Damit wird die gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation aller gewährleistet und die soziale Inklusion gefördert. Die zweite und aktuelle Version der Richtlinien (WCAG 2.0), die hier eingesehen werden kann, gilt seit Dezember 2008. Mögliche Maßnahmen, um eine Seite barrierefrei zu machen, sind beispielsweise Anwendungen, die Webseiteninhalte vorlesen oder in Brailleschrift ausgeben, die Verwendung von Leichter Sprache und Einfacher Sprache zur besseren Verständlichkeit oder auch Gebärdensprache. Hier geht's zum Projekt BIK für alle, das Hilfestellung bei der Umsetzung bietet.

Tipps für Konferenzplattformen

Wer eine Videokonferenz durchführen möchte, die auch den Bedürfnissen von blinden und sehbehinderten Mitgliedern gerecht wird, findet im Netz Checklisten, die bei der Auswahl des geeignetsten Anbieters helfen. Hier geht es zu einem Beispiel des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands.

In unserer Material-Fundgrube haben wir außerdem fünf neue Leitfäden zur Barrierefreiheit für Sie zusammengetragen. Die vier erstgenannten sind in Kooperation mit "Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust" entstanden : 

Auch die Seite des Digital Kompass soll für alle barrierefrei zugänglich sein, wir arbeiten derzeit intensiv daran. Ihnen ist an einer Stelle aufgefallen, dass das nicht der Fall ist? Dann geben Sie uns gern einen Hinweis per Mail an d.lehmann@verbraucher.org. Vielen Dank!

Von
D.Lehmann