Barrierefreiheit dieser Internetseite

Der Digital-Kompass  hat das Ziel, die Internetseite www.digital-kompass.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist in folgenden Bereichen mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche der Website sind (noch) nicht bzw. nur zum Teil barrierefrei:

  • Ältere PDF-Dokumente in unserem Angebot. Neu eingestellte PDF-Dateien werden barrierefrei erstellt. All unsere Lehr- und Lern Materialien sowie Flyer werden vor der Veröffentlichung mit dem PDF Accessibility Checker (PAC) analysiert. Dazu zählen die Richtlienen des WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sowie die ISO-/DIN-Standards 14289-1.
  • Videos enthalten keine Audiodeskription und zum Teil keine Untertitel
  • Hauptmenü in der mobilen Version: Hier ist die Reihenfolge des Fokus bei Tastaturbedienung noch nicht ideal.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Website zu verbessern. Wo es noch Barrieren gibt, bitten wir um Ihre Geduld. Kontaktieren Sie uns gerne zu einzelnen Stellen, dann können wir die Überarbeitung hier ggf. priorisieren.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Eine Reihe von älteren PDFs ist nicht barrierefrei gestaltet. Die Überarbeitung aller Materialien ist aus finanziellen und personellen Gründen nicht leistbar. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen laut dieser EU-Richtlinie nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

  • Die Erklär-Videos zur Material-Fundgrube und den Digitalen Stammtischen, da sie vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • Die Kartendarstellungen unserer Standorte/ Treffpunkte. Als Alternative stellen wir analog zu den markierten Orten vollständige Listen in Textform bereit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit unserer Website wurde von A&B GmbH evaluiert mittels BITV-Test, zuletzt im Februar 2023. Diese Erklärung wurde am 8.2.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Barrierefreiheit? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

info[at]digital-kompass.de

Oder benutzen Sie dazu unser Kontaktformular

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik