Der fünfte Absatz des Artikel 91 GG legt den übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern fest. Auf dieser Grundlage wurde das Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 beschlossen, das fordert, das bis spätestens 2022 der Bund und seine Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten müssen. Im Saarland sind das die Bürgerdienste SAAR. Gezeigt wird, wie Saarländerinnen und Saarländer Dienstleistungen, Behördendaten und Online-Formulare gezielt finden können. Dazu gehört auch die durch das Projekt i-Kfz ermöglichte An-, Um- und Abmeldung eines Fahrzeugs online und bequem von zu Hause.
Anmerkungen der Redaktion
Die Präsentation wurde bei der Online-Auftaktveranstaltung zum neuen Themenquartal Digitales Rathaus! am 27. Januar gezeigt.