In der elektronischen Patientenakte können Sie Ihre eigenen Gesundheitsdaten und -informationen speichern: Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen. Noch kann die ePA derzeit noch nicht alles, was für sie vorgesehen ist. Das betrifft vor allen die dokumentengenaue Kontrolle, welche Beteiligten welche Informationen einsehen können.
Anmerkungen der Redaktion
Referent ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber. In der Pressemitteilung vom 19. August 2020 des BfDI können Sie die Bedenken bezüglich des Datenschutzes der ePA, die im Interview geäußert werden, nachlesen.
Medium
Aufzeichnung
Video
Material-Art
Artikel, Vortrag
Interview
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