Besonders geeignet für
Hintergrund: Zirka 16 % der Menschen haben laut dem in englischer Sprache abgefassten Disability report der WHO eine erhebliche Behinderung. Der Prozentsatz der Menschen, die tagtäglich auf Barrieren stößt ist allerdings weit höher. Ab dem 28. Juni 2025 gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes - BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen. Das gilt Webseiten von Unternehmen. Die schon im Dezember 2016 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtete öffentliche Stellen schon zwei Jahre früher zum barrierefreien Zugang ihrer Webseiten und mobilen Anwendungen. Das betraf ab diesem Datum auch öffentlich geförderte Institutionen und Projekte.
Der Internetauftritt von Gehirngerecht Digital hilft auf unterhaltsame und leicht nachvollziehbare Weise digitale Barrierefreiheit zu verstehen und umzusetzen.