30. Dezember 2021

Internet und Verbraucherschutz

Was sich 2022 im Netz ändert

Schriftzug Happy New Year 2022
Quelle
angelicavaihel/Pixabay

Update-Pflicht, Recht auf schnelles Internet und mehr: 2022 greifen einige neue Gesetze und Bestimmungen. Hier sind die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr.

Update-Pflicht: Digitale Produkte müssen ab dem nächsten Jahr so lange von Herstellerseite mit Updates versorgt werden, wie es für Art und Zweck der Ware und der digitalen Funktionen sinnvoll ist. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz soll die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit langfristig erhöhen.

Kündigungs-Button: Bieten Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit online einen Vertrag abzuschließen, so müssen sie ab 01. Juli auch einen Kündigungsbutton für sogenannte Dauerschuldverhältnisse wie beispielsweise einen Telefonvertrag auf der Seite integrieren.

Schutz vor Telefonwerbung: Obwohl unerwünschte telefonische Werbung (auch Kaltanrufe oder Kaltakquise genannt) in Deutschland ohnehin untersagt ist, kommt es im Jahr dennoch millionenfach zu solchen Anrufen. Ab 28. Mai tritt nun eine neue Regelung in Kraft, nach der Telefonwerber eindeutig nachweisen müssen, dass die Einwilligung zu einem seitens der Verbraucher:innen vorlag. Der Nachweis ist fünf Jahre lang zu speichern. Wer selbst aktiv werden möchte, kann sich weiterhin in die entsprechenden Robinsonlisten eintragen.

Elektronische Patientenakte: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab 2022 neben der Smartphone-App auch am PC und Laptop einsehbar sein.

Recht auf schnelles Internet: Im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG), das schon am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, ist die Formulierung zu finden, dass „ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ verfügbar sein muss. Bis Juni 2022 sollen die Vorgaben dafür von der Bundesnetzagentur konkretisiert werden.

Ebenfalls neu ist die Entschädigung für zu langsames Internet: Unterschreitet die Datenübertragungsrate die vertraglich zugesicherte, greift ein Minderungsrecht und der Kunde zahlt entsprechend weniger. Auch nicht eingehaltene Technik-Termine seitens der Unternehmen können zu einer Entschädigung führen.   

DiKo-Tipp: Am 17. Januar veranstaltet die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ein Webinar zu gesetzlichen Neuregelungen in der Pflege: "Was sollten Patienten und Angehörige wissen?".

Von
D.Lehmann