Digitale Veranstaltung
Rückblick: Die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte ist eine von den Versicherten geführte elektronische Akte!
- Sie bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort
- Daten können digital hochgeladen, gespeichert, gelesen, verwendet und gelöscht werden z.B. Befunde, Röntgenbilder, Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan,…
Vorteile der elektronischen Patientenakte:
- Überblick über die Krankengeschichte
- Zugang lässt sich individuell anpassen
- wichtige Gesundheitspässe immer dabei
- Daten sind sicher
- schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung
Der Weg zur elektronischen Patientenakte:
Schritt 1: Elektronische Gesundheitskarte mit PIN bei der Krankenkasse beantragen
Eine neue elektronische Gesundheitskarte erkennen Sie an der 6-stelligen individuellen Kartenzugangsnummer und dem Symbol für kontaktloses Auslesen (NFC-Symbol).
Schritt 2: App der Krankenkasse kostenlos herunterladen
- Auf den Seiten der Krankenkassen oder im APP- bzw. Play-Store
- App kann auf dem Smartphone und Tablet geladen werden
- Für gesetzlich Versicherte seit dem 01.01.2021 möglich
- Für privat Versicherte seit 01.01.2022
Schritt 3: Anmeldung in der App, Registrierung und Identifikationsprozess
- Unterschiede bei den Krankenkassen - informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse
- meist mit der elektronischen Gesundheitskarte, der PIN und einem Smartphone mit NFC-Funktion
Schritt 4: Befüllung der elektronische Patientenakte
Versicherte können…
- ihre Gesundheitsdaten in der Arztpraxis abspeichern lassen
- selber Unterlagen einpflegen
Der Weg zur elektronischen Patientenakte – alternative Zugänge
- Versicherte ohne Smartphone können über einen PC oder Laptop zugreifen (Desktop-Version der Krankenkassen)
- Versicherte ohne digitales Endgerät können die Akte schriftlich bei ihrer Krankenkasse anfordern (keine Möglichkeit Akte selbst einzusehen und Dokumente selbst einzustellen)
Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?
- Anmelde-/Identifizierungsverfahren stellt sicher, dass nur die oder der Versicherte selbst Zugriff hat
(kostet Zeit, dient aber dem Schutz der Daten) - Daten liegen auf deutschen Servern und fallen unter das deutsche Datenschutzrecht
- Patientin oder Patient entscheidet, wer die Akte lesen oder ergänzen darf
- Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Kliniken und Apotheken können nur zugreifen, wenn sie berechtigt sind
- Vergebene Zugriffsrechte können jederzeit widerrufen werden
- Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten liegt immer bei der Patientin oder dem Patienten!
Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:
In Zukunft kommen weitere Funktionen hinzu:
- Daten zur pflegerischen Versorgung
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) zum Beispiel Gesundheits-Apps
- Möglichkeit der Freigabe der Daten für die Forschung
- Nutzung eines Sofortnachrichten-Dienstes
Diese und weitere Informationen u.a. zur Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ finden Sie in der PDF-Präsentation.
Einen praxisnahen Tipps u.a. zum elektronischen Medikationsplan gibt es auf: https://www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de/Tipps/
Weiteren Materialien zur elektronischen Patientenakte:
- E-Akte - Die elektronische Patientenakte, Autor/Herausgeber: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Projekt "gesundaltern@bw
- Die ePA-Apps der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick, Autor/Herausgeber: gematik.de
- Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen sollten, Autor/Herausgeber: Dr. med. Michael Prang, Dr. med. Nina Buschek, Digital-Ratgeber, Wort und Bild Verlag
- Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA), Autor/Herausgeber: Deutschland sicher im Netz e.V., Die Verbraucherinitiative e.V.