Digitale Veranstaltung
Rückblick: Alles rund um den elektronischen Medikationsplan
Seit Oktober 2016 gibt es einen gesetzlichen Anspruch (§ 31a - Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Krankenversicherung) auf Aushändigung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans in Papierform für Patientinnen und Patienten, die
- mindestens drei verordnete Arzneimittel
- über mindestens vier Wochen anwenden.
Jedoch nur ein Teil der Berechtigten erhält einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Daher hat die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen 2018 die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ gestartet.
Der bundeseinheitliche Medikationsplan bietet den Patientinnen und Patienten…
- eine Übersicht über alle angewendeten Medikamente,
- genaue Informationen zu Dosierung und Zeitraum der Einnahme,
- eine gute Grundlage für Arztpraxen und Apotheken, um unerwünschte und gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten zu erkennen und zu vermeiden.
Der elektronische Medikationsplan…
- ist die digitale Version des bundeseinheitlichen Medikationsplans mit Informationen zu Wirkstoffen, Arzneimittelnamen, Dosis und Zeitpunkt der Einnahme, Allergien und Unverträglichkeiten.
- ergänzt den Medikationsplan in Papierform.
- ermöglicht die Information und Kommunikation aller an der Behandlung Beteiligten.
- kann auf der elektronischen Gesundheitskarte und als Kopie in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.
Die Vorteile des elektronischen Medikationsplans:
- Der Medikationsplan ist immer dabei!
- Medizinische Daten werden schnell und sicher zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken ausgetauscht!
- Im Notfall wissen die Ärzte über Medikation und Besonderheiten Bescheid!
- Die Apotheke kann den Namen des Medikaments ändern oder die Selbstmedikation ergänzen!
- Die Fachärzte/das Krankenhaus haben alle Medikamente im Blick und ändern ihn bei Bedarf!
Der Weg zur elektronischen Medikationsplan:
- Sie benötigen zunächst Ihre elektronische Gesundheitskarte. (Sie erkennen diese an der 6-stelligen individuellen Kartenzugangsnummer und dem NFC-Symbol für kontaktloses Auslesen). Zudem benötigen Sie eine PIN. Beides erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Gegenüber Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder Apotheke erklären Sie, dass Sie den elektronischen Medikationsplan nutzen wollen (eine mündliche Einwilligungserklärung reicht aus).
- Sie legen in der Arztpraxis Ihre elektronische Gesundheitskarte vor.
- Dort wird die Karte in das Lesegerät gesteckt.
- Sie geben Ihre PIN ein und erlauben damit den Zugriff auf Ihre Daten.
- Nun kann die Ärztin oder der Arzt Ihre Medikationsdaten einpflegen, einsehen und sie bei der Behandlung berücksichtigen.
- Bei Bedarf werden die Daten auf Ihrer Gesundheitskarte aktualisiert. Wenn Sie es wünschen, druckt Ihre Arztpraxis den aktuellen Medikationsplan für Sie aus.
Wer hat Zugriff auf die Daten?
- Damit Ärzte, Apotheker oder andere Leistungserbringer auf den elektronischen Medikationsplan zugreifen können, muss die oder der Versicherte den Zugriff mit der PIN erteilen.
- Die PIN-Funktion kann auf Wunsch des oder der Versicherten auch deaktiviert werden.
- Der elektronische Medikationsplan wird nur auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.
Werden Sie aktiv:
- Nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Medikationsplans.
- Fordern Sie die elektronische Gesundheitskarte mit der PIN an.
- Lassen Sie den elektronischen Medikationsplan auf Ihre elektronische Gesundheitskarte speichern.
- Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse.
Diese und weitere Informationen u.a. zur Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ finden Sie in der PDF-Präsentation.
Einen praxisnahen Tipp zum elektronischen Medikationsplan und weitere Tipps zu unterschiedlichen Themen gibt es auf: https://www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de/Tipps/
Hier geht es zu einem empfehlenswerten Film der Kassenärztliche Bundesvereinigung: https://www.youtube.com/watch?v=7AIUMii5oeU
Informationen zum Thema "Die elektronische Patientenakte" finden Sie hier.