13. Juli 2018

Rechtsprechung zum Digitalen Nachlass

Zwei Frauen beraten über Verträge
Quelle
Shutterstock | Daisy Daisy

Das Soziale Netzwerk Facebook muss den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dem seit mehreren Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter gewähren. Das hat am gestrigen Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden.

DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger begrüßt die neue Rechtsklarheit: „Mit dem Urteil des BGH besteht für Verbraucher künftig Klarheit, dass der digitale Nachlass behandelt wird wie das Erbe an Gegenständen. Alle digitalen Rechte und Pflichten an Onlinediensten gehen auf die Hinterbliebenen über. Sie können über den gesamten persönlichen Datenbestand in Sozialen Netzwerken und E-Maildiensten des Erblassers verfügen.“

Es ist wichtig, den digitalen Nachlass sorgfältig zu regeln, da sämtliche digitale Kommunikation für die Nachwelt zugänglich wird. Derzeit verfügen nur rund fünf Prozent über eine Regelung ihres digitalen Nachlasses. Vier von fünf Nutzern würden ihren Nachlass gerne klären, wissen aber nicht genau wie. Die Initiative appelliert daher an Verbraucher, Angebote zur Regelung des digitalen Nachlasses anzunehmen.

Wir raten darüber hinaus:

  • Verfassen Sie ein Testament über Ihren digitalen Nachlass: Jeder Internetnutzer sollte schriftlich festhalten, welchen Umgang er sich nach Lebensende mit seinen Daten und Diensten wünscht - und wen er damit betraut.
  • Machen Sie eine Auflistung über Ihr digitales Erbe: Hierzu zählen E-Mail- und Onlinebanking-Konten ebenso wie Zugänge zu Sozialen Netzwerken, Apps oder bei Streaming-Diensten. 
  • Verwalten Sie Ihre Passwörter und Zugänge sicher: Nutzer sollten Listen mit Zugangsdaten sicher anlegen und für Hinterbliebene zugänglich machen, um die Bearbeitung des Nachlasses zu erleichtern.

Hier erhalten Sie weitere praktische Tipps:


Von
J.Schulte