03. September 2019

Mit mobilen Geräten im Ausland

Smartphone am Strand
Quelle
Yuliya Harbachova|Pixabay

Viele Menschen sind bei Reisen ins europäische Ausland immer noch unsicher, ob sie mit ihrem Smartphone telefonieren oder ins Internet gehen können. Seit Juni 2017 entstehen Reisenden im EU-Ausland für Telefonate, SMS und mobile Datennutzung in der Regel keine zusätzlichen Gebühren mehr. Das sogenannte Roaming wurde durch die EU einheitlich geregelt und besagt, dass diese Angebote in den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich genauso viel kosten sollen wie zu Hause.

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass die Abschaffung der Roaming-Aufschläge in der EU standardmäßig automatisch gilt, sofern Sie nicht ausdrücklich eine andere Option bei Ihrem Telekommunikationsanbieter gewählt haben.

Informieren Sie Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass Sie dies vor dem Reiseantritt prüfen sollten. Außerdem kann es weitere Einschränkungen geben:

  • Nationale Tarife: Sind Ihre Geräte mit Ihrem Tarif überhaupt im Ausland nutzbar? Anbieter können auch rein innerdeutsche Tarife ganz ohne Roaming-Funktion anbieten. Bei diesen Tarifen funktioniert die SIM-Karte im Ausland erst gar nicht.
  • Fair use-Regeln beim mobilen Internet: Die neuen Roaming-Regeln gelten nur bei angemessener Datennutzung. Überschreiten Kundinnen und Kunden eine vertraglich festgelegte „Fair-Use“-Grenze, können Mobilfunkanbieter weiterhin Roaming-Aufschläge verlangen oder den Umfang der Datennutzung im EU-Ausland einschränken – z. B., wenn die SIM-Karte eines Anbieters aus einem anderen EU-Staat dauerhaft in Deutschland genutzt wird. Auch bei Billig-Tarifen dürfen weiterhin Aufschläge erhoben werden. Sie müssen aber gedeckelt sein.
  • Kosten außerhalb der EU: Wer Smartphone und Tablet in der Schweiz, Türkei oder anderen Nicht-EU-Staaten nutzt, muss weiterhin Aufschläge zahlen. Hier greift aber in der Regel eine Preisobergrenze bei rund 60 Euro. Ist das technisch nicht möglich, muss der Anbieter den Nutzer bei der Einreise ins betroffene Land per SMS informieren. Bitte beachten Sie, dass die EU-Roaming-Verordnung nicht im Flugzeug und auf hoher See greift. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Kosten.

Die Anbieter haben die Regeln automatisch umgesetzt. Vor einer Reise rufen Sie deshalb im Zweifel Ihren Anbieter an oder fragen ihn in einer E-Mail nach den Roaming-Regeln. In den meisten europäischen Ländern, die nicht zur EU gehören, fallen jedoch noch Roaming-Gebühren an. Dann kann es Sinn machen, eine Prepaid-Karte eines lokalen Anbieters vor Ort zu kaufen.

Von
K.Braun