06. Juli 2021

Digitaler Impfausweis: Was ist zu beachten? Was gilt bei Reisen?

Digitaler Impfnachweis
Quelle
Screenshot https://digitaler-impfnachweis-app.de/

Seit Mitte Juni steht der digitale Impfpass in Deutschland zur Verfügung. Mit ihm können vollständig Geimpfte ihren Status nachweisen und damit beispielsweise in Restaurants ohne Schnelltest einkehren. Seit dem 1. Juli gilt der Impfnachweis in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen. Damit sind vor allem Reisen in Pandemie-Zeiten in der Theorie etwas einfacher möglich. Der Digital-Kompass hat die wichtigsten Fragen rund um den Impfpass gesammelt:

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Voraussetzung für den digitalen Impfnachweis ist ein Smartphone, auf dem die CovPass-App oder die Corona-Warn-App installiert ist. Wer vollständig geimpft ist, bekommt in einer Arztpraxis, Apotheke oder einem Impfzentrum (auch nachträglich) einen ausgedruckten Barcode, der mit einer der genannten Apps gescannt und lokal auf dem Gerät gespeichert werden kann. Auch bereits Genesene können ihre durchgemachte Infektion bestätigen lassen, ebenso sind Ergebnisse von PCR-Tests (maximal sechs Monate alt) registrierbar. Achtung: Den Papierausdruck mit dem Code sollte man weiterhin gut aufbewahren, um ihn auch bei einem Handywechsel parat zu haben.

Ist der gelbe Impfpass weiterhin gültig?

Ja. Er wird als Impf-Nachweis bei Reisen im Ausland etc. genauso akzeptiert und sollte daher auf keinen Fall entsorgt werden. Allerdings geht man davon aus, dass der digitale Nachweis alltagstauglicher ist.

Was wird im digitalen Impfpass alles gespeichert und wie sicher ist er?

Das Papier-Zertifikat enthält den Namen, das Geburtsdatum und Informationen zum Impfzeitpunkt und dem Impfstoff. Wer mag, kann auch die Impfnachweise von Kindern oder Partnern auf dem Smartphone hinterlegen. Durch den QR-Code mit elektronischer Signatur ist er fälschungssicher. Die Daten werden zum Abgleich an den Server des Robert-Koch-Instituts (RKI) geschickt, dort aber danach sofort wieder entfernt. In der Folge sind die Daten nur noch auf dem eigenen Smartphone hinterlegt.

Werden beide Apps in der EU gleichermaßen akzeptiert?

Nein, mitunter gibt es (noch) Unterschiede. Beispielsweise akzeptiert Schweden bislang nur die CovPass-App, nicht die Corona-Warn-App. In der EU gilt für die technische Umsetzung eine Übergangsfrist bis zum 12. August. Welches Land aktuell welche Bestimmungen hat, lässt sich hier nachlesen: https://reopen.europa.eu/de

Weitere Infos zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier:

Info-Seite des Budesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html

Info-Seite zur CovPass-App: https://digitaler-impfnachweis-app.de/

Von
D.Lehmann