05. September 2023

Barrierefreiheit

Digitale Barrieren melden – so geht’s!

Selektiver Fokus eines älteren Mannes mit Hörgerät, der ein Tablet im Freien betrachtet
Quelle
Adobe Stock, Autor: Ekaitz

Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für digitale Teilhabe. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur aktuellen Gesetzeslage.

Was bedeutet die „EU-Richtlinie 2102“?

Seit September 2020 müssen Webangebote öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Die „EU-Richtlinie 2102“ wurde 2018 und 2019 in entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen umgesetzt. Die Pflicht gilt für alle Webseiten und mobilen Apps, die die Verwaltung, Gerichte, landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts betreffen – unabhängig vom Alter. Dazu gehören auch dort verankerte digitale Dokumente (z.B. PDF) und Medieninhalte (Videos oder Grafiken).

Wie wird das überprüft?

Über die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik wird regelmäßig an die EU gemeldet, inwieweit die Richtlinie eingehalten wird. Als anerkanntes Mittel steht der BITV-Test im Fokus. Erklärungen und Leitfäden sind außerdem auf den Websiten bik-für-alle.de und bitvtest.de zu finden. Nichtsdestotrotz fehlt bei manchen öffentlichen Stellen noch die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ beziehungsweise sind noch digitale Barrieren zu finden.

Was sind digitale Barrieren?

Gesetzlich ist eine digitale Barriere unter anderem in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) definiert. Grundprinzipien, die der Verordnung zugrunde liegen, betreffen die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Informationen und Informationsangeboten. Zu den häufigsten Barrieren zählen beispielsweise fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Untertitel bei Videos und keine geeigneten Kontraste zwischen Text und Hintergrund.

Was kann ich tun, wenn ich auf digitale Barrieren stoße?

Öffentliche Stellen sind verpflichtet eine barrierefreie Kontaktmöglichkeit anzubieten, über die Barrieren gemeldet werden können. Sie ist Teil der „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Alternativ kann die Beschwerde über die Kontaktangaben im Impressum erfolgen. Beschreiben Sie möglichst präzise, in welcher Form und in welchem Zusammenhang die Barriere bei der Nutzung auftritt. Die Stelle muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist antworten. Diese unterscheidet sich allerdings teilweise stark von Bundesland zu Bundesland. Erfolgt dennoch keine Antwort oder wird die digitale Barriere nicht behoben, wenden Sie sich an eine der Durchsetzungsstellen von Bund und Ländern. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat ein Erklärvideo (Link) zum Melden von Barrieren erstellt.

Gut zu wissen: Ab dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzuwenden. Es umfasst Produkte (Computer, Tablets, Geldautomaten etc.) und Dienstleistungen (u.a. Messenger, Apps, E-Books) im digitalen Raum.

Von
D.Lehmann