23. März 2021

Registermodernisierungsgesetz: Die umstrittene Verbesserung

ein älterer Mann mit Tablet sitzt auf einer Treppe
Quelle
Jörg Schlasius

Digitale Verwaltungsleistungen sollen besser und nutzerfreundlicher werden – das ist das Ziel des Onlinezugangsgesetzes. Um das zu erreichen, wurde das Registermodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat am 5. März zugestimmt hat: Seither sollen Daten und Nachweise nicht immer wieder umständlich neu, sondern nur noch ein einziges Mal („Once-only-Prinzip“) elektronisch übermittelt werden. Zu den Basisinformationen, die gespeichert werden, gehören unter anderem der Familienname, frühere Namen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und die letzte bekannte Anschrift.

Steuer-ID dient als Identifikator

Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise bei der Rentenversicherung oder den Krankenkassen Dokumente nachweisen müssen, die bereits dem Melderegister vorliegen, können einer entsprechenden Abfrage zustimmen. Das soll den persönlichen Aufwand und Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen. Hierfür ist jedoch eine eindeutige Identifizierung von Personen notwendig, was über die schon bestehende Steueridentifikationsnummer (oder kurz Steuer-ID) realisiert wurde. Beim Austausch von Informationen zwischen Behörden dient sie dazu, dass die richtigen personenbezogenen Daten zugeordnet werden. Sie bot sich an, da sie ohnehin schon in einer Vielzahl von Verwaltungsprozessen integriert ist und zu den „nicht-sprechenden“ Daten gehört: Sie wird zufällig erzeugt und enthält selbst keine direkten Informationen zu einer Person.

Kontrollmechanismen für Bürger:innen

Befürchtungen, es würde ein neuer zentraler Datenbestand geschaffen werden, treffen nicht zu. Es geht im Registermodernisierungsgesetz um keine Zusammenführung von Daten, sondern lediglich um deren reibungslosen Austausch in gut 50 besonders relevanten Datenbanken. Mit Hilfe eines sogenannten „Datencockpits“ sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit haben nachvollziehen zu können, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf bestimmte Daten zugegriffen hat.  

Nichtsdestotrotz wird die Änderung auch kritisch gesehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte beispielsweise verfassungsrechtliche Einwände und sprach von „erheblichen Schwierigkeiten“ (hier geht's zu einem Beitrag von heise.de dazu: Link). Es sei fraglich, ob der technische Schutz ausreiche. Die Gefahr des unbefugten Anlegens von Persönlichkeitsprofilen sei deutlich erhöht. Der Bund verweist darauf, dass die Regelungen, wann eine Behörde auf Daten zugreifen darf, nicht erweitert wurden.

Weitere Infos:

Fragen und Antworten auf der Seite der Bundesregierung finden Sie hier: Link
Das Bundesinnenministerium hat ebenfalls die häufigsten Fragen gesammelt: Link

Von
D.Lehmann