31. Dezember 2020

Post, Gesundheitsakte und mehr: Das ändert sich 2021

Digitale Gesundheit
Quelle
Pixabay

Das Jahr 2020 kann man dank Corona rückblickend als Jahr der Video-Konferenzen und Live-Streams einordnen. Ob Vereinsarbeit, Arztbesuche, Kulturangebote oder Sportkurse: Alles musste plötzlich neu gedacht, improvisiert und irgendwie digital verfügbar gemacht werden. Trotz einiger Reibungsverluste ist das insgesamt erstaunlich gut gelungen. Auch im kommenden Jahr werden zahlreiche Services weiterhin „aus der Röhre“ kommen müssen. Was sich ansonsten rund um das Thema Internet und Digitalisierung ändert, haben wir hier kurz zusammengefasst:

Personalausweis: Wer nachträglich die Onlinefunktionen und den elektronischen Identitätsnachweis nutzen möchte, muss im nächsten Jahr nicht mehr die eigentlich fällige Gebühr von sechs Euro zahlen. Wer ab dem 02. August einen neuen Personalausweis beantragt, ist dazu verpflichtet beide Zeigefinger einscannen zu lassen, die dann auf der Ausweiskarte gespeichert werden. Hinweise und Tipps zur elektronischen Identität und dem Personalausweis veröffentlichen wir bald auf unserer Seite.

Post: Ab dem Frühjahr soll es QR-Codes geben, mit denen Empfänger und Sender einen Brief per App auf dem Smartphone verfolgen können. Dadurch sei es möglich besser zu überprüfen, wo die Zustellung hakt und recherchieren, wo sich die Sendung aktuell befindet. Bereits zum Weihnachtsgeschäft hat die Post die „mobile Briefmarke“ reaktiviert. Hier geht’s zum Link: https://www.deutschepost.de/de/m/mobile-briefmarke.html

Online-Shopping: Während des Lockdowns nahm das ohnehin schon wachsende Geschäft mit im Internet bestellten Waren nochmals deutlich zu. Ab dem 1. Juli werden manche Produkte aller Voraussicht nach deutlich teurer. Dann greift nämlich die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland. Dadurch könnte sich auch die Zustellung verzögern, da wahrscheinlich mehr Pakete durch den Zoll müssen.

Zahlen mit Kreditkarte: Apropos Online-Shopping – wer im Netz mit Kreditkarte zahlen will, braucht spätestens ab dem 15. März ein weiteres Sicherheitsverfahren. Die bloße Eingabe der Prüfziffer (auf der Rückseite der Kreditkarte zu finden) reicht dann  nicht mehr aus. Transaktionen, die mehr als 250€ umfassen, müssen schon ab dem 15. Januar per Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt sein. Ab dem 15. Februar sind Geschäfte im Wert von 150€ oder mehr betroffen.

Elektronische Patientenakte: Im neuen Jahr haben alle Krankenversicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Sie soll es für Patienten einfacher machen, ihre Behandlungsdaten zu speichern und zu verwalten. So kann man beispielsweise seinem Arzt besser aufzeigen, welche Medikamente man bereits in der Vergangenheit bekommen hat. Ob jemand eine solche Akte anlegen möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Die Nutzung ist freiwillig. Hier geht's zur Erklärseite vom Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html

Von
D.Lehmann