13. Juli 2018

Nach der BGH-Entscheidung – so regeln Sie den digitalen Nachlass bei Facebook, Google und Co.

Schriftzug Digitaler Nachlass
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Die Stiftung Warentest informiert nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli. In einem Interview mit Anwalt Christian Pfaff wird klar, dass nicht nur Dinge zum Nachlass gehören, sondern auch Daten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt im Fall eines Facebook-Kontos eine Leitentscheidung getroffen. Ein solches Konto ist vererbbar. Eine E-Mail, die auf dem Computer eines Verstorbenen abgespeichert ist, gilt ebenso als Nachlass, wie ein Brief, der von Angehörigen in der Schublade seines Schreibtisches gefunden wird. Hier erfahren Sie, wie sich der digitale Nachlass per Testament regeln lässt und welche Regelungen für digitale Güter wie E-Books gelten.

Zum Newsletter der Stiftung Warentest: https://www.test.de/Digitaler-Nachlass-Wie-Sie-Ihren-Erben-das-Leben-leichter-machen-5028585-0/?mc=news.2018.07-13-BGH-Facebook

Von
J.Schulte